Beerdigungen
Tritt ein Todesfall ein, nehmen die Angehörigen Kontakt mit dem Pastor oder dem Pfarrbüro und einem Bestattungsunternehmen auf.
Nach dieser Bekanntgabe erklingen um 12.30 Uhr die Kirchenglocken für das Totengeläut.
Zur Vorbereitung der Trauerfeier trifft sich der Pastor zu einem ausführlichen Gespräch mit den Angehörigen. Auf Wunsch können diese für die Trauerfeier ein Bibelwort und passende Lieder aussuchen.
Mit einem Trauergottesdienst, der in der Regel in der Friedhofskapelle stattfindet, nehmen Angehörige, Bekannte und die Gemeinde Abschied. Dabei wird nicht nur das Leben des verstorbenen Menschen bedacht, sondern auch dem christlichen Glauben auf ein Leben nach dem Tod, Ausdruck gegeben.
Die Wahl des Grabes erfolgt im Rahmen der Friedhofsordnung, je nach Grabart entstehen unterschiedliche Gebühren.
Für eventuell auftretende Fragen wenden Sie sich gern telefonisch an unser Pfarrbüro 05033 - 5230 oder an die Kirchenvorstandsvorsitzende Ute Peters 0177/336 00 03.
In Absprache mit den Angehörigen wird kurz nach der Beerdigung ein Gottesdiensttermin festgelegt, in dem nochmals Bezug auf die Trauerfeier für den verstorbenen Menschen genommen wird. Zudem wird an der Osterkerze, welche die Auferstehung symbolisiert, eine kleinere Kerze entzündet, die den Angehörigen im Anschluss überreicht wird.
Der Großenheidorner Friedhof befindet sich in der Trägerschaft unserer Ev.-Luth. Kirchengemeinde, ist unabhängig davon aber ebenso offen für Beerdigungen von Menschen, die einer weiteren Kirchengemeinde angehören, sowie für die Beisetzung von Menschen anderer Konfessionen oder von Konfessionslosen, sofern ein Bezug zu Großenheidorn besteht, sei es durch eigenen langjährigen Wohnsitz oder durch den der Angehörigen.