Trauung und Ehejubiläen

Kirchliche Trauungen und Gottesdienste zu einem Ehejubiläum feiern wir in unserer Kirche nach Absprache. Die standesamtliche Trauung ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung. Beide Eheleute sollten Mitglied einer christlichen Kirche sein. Mit ihrer Trauung bezeugen die Eheleute, dass sie ihr gemeinsames Leben unter den Segen Gottes stellen möchten.

Viele Paare bekräftigen diese Absicht nochmals Jahre später, durch Gottesdienstfeiern anlässlich eines runden Ehejubiläums. Die Gottesdienste anlässlich eines Ehejubiläums können je nach Ihrer körperlichen Verfassung auch außerhalb der Kirche gefeiert werden.

Wenn bei Ihnen der Wunsch nach einem Gottesdienst anlässlich eines dieser Ereignisse besteht, wenden Sie sich zwecks Terminabsprache bitte frühzeitig an das Pfarrbüro.

   

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Gleichgeschlechtliche Paare, die ihr gemeinsames Leben unter den Segen Gottes stellen möchten, werden in einem Gottesdienst gesegnet.

Wenn Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin den Paarsegen empfangen möchten, wenden Sie sich zwecks Terminabsprache bitte frühzeitig an das Pfarrbüro.